Andienungspflicht

Andienungspflicht
Andienungspflicht,
 
Anbietungspflicht, Verpflichtung eines Verkäufers, eine bestimmte Ware ausschließlich einem bestimmten Käufer anzubieten. Die Andienungspflicht spielt v. a. bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen eine Rolle, die einer Agrarmarktordnung der EU unterliegen und auf die eine Abschöpfung erhoben wird. Der Importeur wird verpflichtet, die eingeführte Ware einer staatlich autorisierten Stelle zum Einkaufspreis anzubieten und sie von ihr zum herrschenden Inlandspreis zurückzukaufen.

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Ạn|die|nungs|pflicht, die <o. Pl.>: Verpflichtung zur ↑Andienung (2) innerhalb einer gesetzten Frist.

Universal-Lexikon. 2012.

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